Grundlagen der Anwaltsvergütung

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Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis, das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. In Ausnahmefällen wird eine abweichende schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten getroffen. 

Jeder Mandant wird bei Beginn des Auftrages über die Höhe der voraussichtlichen Gebühren nach §§ 49b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordung) von mir aufgeklärt. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. 

 

Meine Beratungsgebühren

Über die Höhe meiner Beratungsgebühr ist vorher eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Im Hinblick auf den Zeitaufwand und die wirtschaftliche oder soziale Bedeutung der Angelegenheit biete ich folgende Beträge an:

Beratungszeitbedarf

Zeitdauer bis zu 1/2 Stunde:                    70,00 EUR

Zeitdauer bis zu 1 Stunde:                     120,00 EUR



Die Höhe einer Erstberatung darf den Betrag von 190,00 EUR nicht übersteigen, wenn der Mandant Verbraucher ist. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins ist eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR zu zahlen. Beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird mit dieser nach der Bedeutung der Angelegenheit abgerechnet.

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Schwenkglenks
Barbarossastr. 58
09112 Chemnitz

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Kontakt

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