Grundlagen der Anwaltsvergütung
Haben Sie Fragen oder möchten gern einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 0371 4330020 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis, das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. In Ausnahmefällen wird eine abweichende schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten getroffen.
Jeder Mandant wird bei Beginn des Auftrages über die Höhe der voraussichtlichen Gebühren nach §§ 49b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordung) von mir aufgeklärt. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Meine Beratungsgebühren
Über die Höhe meiner Beratungsgebühr ist vorher eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Im Hinblick auf den Zeitaufwand und die wirtschaftliche oder soziale Bedeutung der Angelegenheit biete ich folgende Beträge an:
Beratungszeitbedarf
Zeitdauer bis zu 1/2 Stunde: 70,00 EUR
Zeitdauer bis zu 1 Stunde: 120,00 EUR
Die Höhe einer Erstberatung darf den Betrag von 190,00 EUR nicht übersteigen, wenn der Mandant Verbraucher ist. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins ist eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR zu zahlen. Beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird mit dieser nach der Bedeutung der Angelegenheit abgerechnet.
Rechtsanwaltskanzlei Schwenkglenks
Barbarossastr. 58
09112 Chemnitz
Hier finden Sie uns
Kontakt
Rufen Sie einfach an unter
Tel.: 0371 4330020
Fax: 0371 4330022
mobil: 0170 23 18 102
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.