Betreuungsrecht

Vorsorgevollmacht

 

Vermeiden Sie die Anordnung einer nicht gewollten Betreuung durch das Gericht. Geben Sie Ihren Willen rechtzeitig durch eine schriftliche Vorsorgevollmacht kund. Das Formular einer Vorsorgevollmacht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz.

 

Betreuer

 

Ist ein Volljähriger aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen, wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt. 

Es sollte ein naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder, Lebenspartner) ausgewählt werden. Wenn keine nahen Angehörigen geeignet sind, werden Berufs- oder Vereinsbetreuer bestellt.

Erfahrungsgemäß haben diese eine hohe soziale und rechtliche Kompetenz, die Angelegenheiten fürsorglich zu regeln.



Gegen unerwünschte Betreuer haben die Angehörigen und der/die Betroffene die Möglichkeit der Beschwerde.



Auch bestellte Betreuer können gegen Ihre Abberufung Rechtsmittel einlegen. 

 

 

Patientenverfügung

 

Mit einer Patientenverfügung erklärt man im Voraus seinen Willen an die behandelnden Ärzte, welche medizinischen Behandlungen man zulassen will und welche man ablehnt. Musterformulare einer Patientenverfügung finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz.

Zur Durchsetzung des Patientenwillens ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder des Betreuers erforderlich.

Rechtsanwaltskanzlei Schwenkglenks
Barbarossastr. 58
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