Familienrecht

Scheidung

 

Es besteht Anwaltszwang für den Scheidungsantrag. Erst nach einem Jahr des Getrenntlebens ist der Scheidungsantrag zulässig, Ausnahme: Härtefall wegen Unzumutbarkeit.

 

Trennungsunterhalt für Ehegatten

 

Die Höhe des Trennungsunterhaltes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen während der Ehe. Eine ausgewogene Lösung kann durch eine außergerichtliche Trennungsvereinbarung geschlossen werden.

 

Umgang mit Kindern

 

Das Kindeswohl ist Maßstab für alle Umgangsregelungen. Die Trennung der Eltern ist eine besondere Belastung für das Kind. Deshalb bedarf es konkreter Vereinbarungen zwischen den Eltern, die erfüllbar sind. Wenn das Jugendamt keine geeignete Lösung einvernehmlich zwischen den Eltern findet, ist anwaltliche Vertretung beim Familiengericht ratsam.  

 

Unterhalt für Kinder

 

Der Mindestunterhalt für Kinder ist gesetzlich geregelt. Die Höhe wird nach den Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden, die sich an die Düsseldorfer Tabelle anlehnt, ermittelt. Es besteht Auskunftspflicht über das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten.

 

Zugewinnausgleich 

 

Der Zugewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (Zeitpunkt der Eheschließung) und dem Endvermögen (Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages). Der Wertunterschied wird nur nach Antrag mit Rechtskraft der Ehescheidung ausgeglichen.

Rechtsanwaltskanzlei Schwenkglenks
Barbarossastr. 58
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